Rechtliche Bestimmungen

Wichtige Informationen für den Kauf aus der Schweiz

Beim Verkauf von Waren in die Schweiz müssen wir zwei unterschiedliche Rechtsgebiete beachten. Das sind zum einen die Steuergesetze der beiden Länder (Deutschland und Schweiz), zum anderen das Eidgenössische Zollrecht.

Im Folgenden werden die besonderen Regelungen für den Verkauf von Waren in die Schweiz erklärt. Diese sind als Zusätzliche Besondere Geschäftsbedingungen eine Ergänzung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Diese Regelungen sind auch als PDF in unserem Download-Bereich (Menü: Service -> Download) verfügbar.


Anfallende Steuern

Artikel, die über einen unserer deutschen Internet-Shops gekauft werden, enthalten üblicherweise die gesetzliche deutsche Mehrwertsteuer (19%). Dies gilt auch für Versandartikel, die an Endkunden außerhalb Deutschlands verkauft werden und per Paket versendet werden. Beim Paketversand innerhalb der EU wird vom Land des Empfängers keine zusätzliche eigene Umsatzsteuer erhoben. Anders beim Versand in die Schweiz: Die Schweiz berechnet bei der Einfuhr von Waren – auch beim Brief- und Paketversand – grundsätzlich eine Einfuhr-Umsatzsteuer in Höhe von 7,7% des Gesamtwerts¹ (Schweizer Mehrwertsteuer). Unabhängig davon, ob schon im Land des Versenders eine MwSt. berechnet und erhoben wurde. Ausgenommen von der Berechnung sind unter bestimmten Voraussetzungen Geschenk-Sendungen von Privat zu Privat. Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass wir keine „geschönten“ Deklarationen ausstellen.

Bis zu einem Betrag von 5,- SFr. wird bei Paketen übrigens auf die Berechnung der Schweizer Mehrwertsteuer verzichtet. Das entspricht einem Gesamtwert¹ der Sendung von ca. 62,- Euro (Stand 21.10.2017).

Wird bei einer Paketsendung eine Mehrwertsteuer bei der Einfuhr in die Schweiz berechnet (durch uns oder durch die für die Einfuhr zuständigen Stellen), dann wird diese bei der Zustellung des Pakets nacherhoben. Diese Steuer ist grundsätzlich vom Kunden an den Paket-Dienstleister zu entrichten und kann nicht von uns übernommen werden.

Der Gesamtwert¹ von Paket-Sendungen ist auf 1.000,- Euro begrenzt.

Für unsere Möbel gelten andere Bedingungen:

Unsere Möbel werden in die Schweiz ohne Erhebung der deutschen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) exportiert. Dafür wird bei der Einfuhr in die Schweiz die schweizerische Mehrwertsteuer (7,7%) durch uns oder durch den Fahrer unserer beauftragten Spedition direkt an der Grenze entrichtet (bei uns als Einfuhrumsatzsteuer bezeichnet). Diese Steuer wird von uns bei der Angebots-Erstellung im voraus kalkuliert und ist Bestandteil des Rechnungsbetrags. Die Steuer wird auf unseren Rechnungen entsprechend ausgewiesen. Es fällt bei der Lieferung keine Nacherhebung an.

Zusätzlich unterliegen unsere Lieferungen dem Eidgenössischen Zollrecht.

Paketsendungen müssen wir entsprechend deklarieren, damit sie durch die jeweiligen Paket-Dienstleister (Post, DHL, etc.) befördert und bei der Einfuhr bearbeitet werden. Normalerweise passieren diese Pakete die Zollabfertigung ohne Probleme. In Einzelfällen kann es jedoch vorkommen, dass der Zoll ein Paket zur Kontrolle öffnet. Dafür wird eine Gebühr von 13,- Schweizer Franken erhoben, die der Kunde bei Zustellung des Pakets nachentrichten muss. Darauf haben wir keinen Einfluss und wir können diese Zusatzkosten nicht übernehmen.

Wird bei einer Paketsendung eine Zollgebühr bei der Einfuhr in die Schweiz berechnet, dann wird diese bei der Zustellung des Pakets nacherhoben. Diese Zollgebühr ist grundsätzlich vom Kunden an den Paket-Dienstleister zu entrichten und kann nicht von uns übernommen werden.

Für unsere Möbel gelten auch hinsichtlich des Zolls andere Bedingungen:

Unsere Möbel werden per Spedition in die Schweiz geliefert. Die Spedition kümmert sich um alle Formalitäten bei der Zollabfertigung an der Grenze. Wir verkaufen grundsätzlich nur solche Möbel in die Schweiz, für die gemäß dem Freihandelsabkommen eine Zollvergünstigung bei der Einfuhr in die Schweiz gewährt wird (die so genannte Zollpräferenz).

Unsere Möbel müssen dafür bestimmte Bedingungen erfüllen. Die wichtigste davon ist: Die Möbel werden in der EU hergestellt und das verwendete Holz stammt ebenfalls aus der EU. Dafür müssen wir für jedes Möbel eine entsprechende Ursprungserklärung erstellen.

Eventuelle Zollgebühren werden von uns bei der Angebots-Erstellung im voraus kalkuliert und sind Bestandteil des Rechnungsbetrags. Da wir Handelsrechnungen gemäß Schweizer Recht ausstellen müssen, werden Zollgebühren auf unseren Rechnungen nicht ausgewiesen. Sie werden vielmehr im Voraus in die jeweilige Export-Pauschale eingerechnet. Wichtig für Kunden in der Schweiz: Es fällt bei unseren Möbel-Lieferungen keine Nacherhebung von Zollgebühren an.

Der Gesamtwert¹ einer Lieferung ist auf 6.000,- Euro begrenzt.

Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) gibt ein Merkblatt heraus, dem weitere Details entnommen werden können.

Speditionskosten und Liefertermine

Die Kalkulation der Speditionskosten ist abhängig vom jeweiligen Lieferort. Die Liefertermine sind abhängig von Produktion und der Planung der Speditionen. Wir haben darauf keinen Einfluss. Wir können außerdem nicht garantieren, dass unsere Partner-Speditionen alle Lieferorte in der Schweiz überhaupt anfahren. Es ist daher vor einem Kauf obligatorisch, dass Sie vor dem Kauf eine entsprechende Anfrage an uns richten.

Weder Ebay noch andere Standard-Internetshops können eine detaillierte Berechnung der endgültigen Gesamtkosten¹ automatisch vornehmen. Vor einem Kauf eines Möbels, für das keine Pauschalkosten zur Preisangabe ausgewiesen werden, ist unbedingt eine Preisanfrage an uns zu richten.

Selbstabholung von Möbeln:

Kunden aus der Schweiz können grundsätzlich die gekauften Möbel persönlich bei uns abholen. Wichtig: Hierbei ändern sich die Kalkulationen und damit auch die Verkaufspreise. Bei Abholung bei uns berechnen wir grundsätzlich die gesetzliche deutsche Mehrwertsteuer (19%). Bei der Einfuhr in die Schweiz sind Schweizer Mehrwertsteuer und Zollgebühren durch den Endkunden an der Grenze zusätzlich zu entrichten.

Eine Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer ist theoretisch möglich, aber mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden. Wir können das im Einzelfall übernehmen, müssen dafür aber eine Handling-Gebühr von 100,- Euro berechnen (zzgl. 19% deutsche Umsatzsteuer). Voraussetzung für diesen Service ist, dass wir einen offiziellen Ausfuhr-Nachweis erhalten.

Sonderfall Auslieferungsdepot

Gegenüber Kunden, die einen gültigen Vertrag mit dem Betreiber eines Auslieferungsdepots in Deutschland haben, können wir wie folgt anbieten:

Wir bieten an und berechnen den reinen Netto-Preis der Möbel zzgl. Lieferung zum Auslieferungsdepot (dies inkl. 19% deutsche MwSt.) unter folgenden Voraussetzungen:
1. Der Erfüllungsort ist Deutschland
2. Es wird erklärt, dass die Ware vom Endkunden selber umgehend in die Schweiz eingeführt wird
3. Zollgebühren (falls anfällig) und die Entrichtung der Schweizer Mehrwertsteuer werden ordnungsgemäß vom Kunden persönlich bei der Einfuhr in die Schweiz übernommen.
4. Ein entsprechender Nachweis der Einfuhrdeklaration inkl. Steuernachweis ist (in Kopie) an uns zu senden.

Geltungsbereich

Diese Zusätzlichen Besonderen Geschäftsbedingungen sind eine Ergänzung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und gelten gegenüber privaten Verbrauchern, die einen Kauf aus der Schweiz heraus tätigen.

Für Unternehmen, gewerbliche Unternehmer, Wiederverkäufer und juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB gelten abweichende Bedingungen hinsichtlich unseres Angebots für die Schweiz.

Hier ist im Einzelfall eine gesonderte vertragliche Regelung zu vereinbaren.

Anmerkungen:

¹ Gesamtpreis: Warenwert ohne Zoll und Steuern und zzgl. Kosten für Versand bzw. Lieferung und zzgl. Kosten für die Einfuhr in die Schweiz.

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